Prioritätsprinzip

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Zur Berechnung des vorgängig erwähnten Betrages (Einheiten * Ansatz = Betrag) fehlt uns noch der Ansatz. Der Ansatz kann aus verschiedenen Quellen kommen.

 

aus dem Lohnartenstamm
aus dem Personalstamm (Tabelle "Persönliche Lohnarten")
aus der variablen Lohnart

 

Für Lohnbestandteile, die pro Mandant immer denselben Ansatz haben, wird man den Ansatz im Lohnartenstamm festlegen.

 

Sollte für einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin eine Abweichung nötig sein, wird der Ansatz in den "Persönlichen Lohnarten" festgelegt. Dann wird der Ansatz des Lohnartenstamms überdeckt.

 

Wenn in einer bestimmten Abrechnung ein darüberhinaus abweichender Ansatz nötig wird, genügt es, in dieser Periode eine Lohnvariable zu erfassen, die den Ansatz aus dem Personalstamm für dieses eine Mal überdeckt.

 

Somit ergibt sich ein dreistufiges Prioritätsprinzip, mit der variablen Lohnart als höchster Instanz.